Toggle menu

Metal Hammer

Search

Nintendo: Niederlage vor Gericht – die Spieler freuen sich

von
teilen
mailen
teilen

Zur Freude einiger Zocker heimste Nintendo vor Gericht eine entscheidende Niederlage ein. Bislang waren die Vorab-Downloads vorbestellter Spiele im hauseigenen Online-Store von möglichen Widerrufen ausgeschlossen. Laut einem nun gefällten Gerichtsurteil ändert sich dieser Umstand fortan.

Youtube Placeholder
An dieser Stelle findest du Inhalte aus Youtube
Um mit Inhalten aus Sozialen Netzwerken zu interagieren oder diese darzustellen, brauchen wir deine Zustimmung.

Empfehlungen der Redaktion
Interview: Satchel als virtueller Luftgitarrenlehrer in Unplugged

Bislang schloss Nintendo ein Widerrufsrecht aus, sofern Spiele im Nintendo e-Shop vorbestellt und vorab heruntergeladen woren waren. Besagter Rechtsstreit war seit längerem Grund für Auseinandersetzungen zwischen dem japanischen Videospielkonzern und der Spielerschaft. 2018 klagte bereits die norwegische Verbraucherschutzorganisation Forbrukerrådet dagegen – ohne Erfolg. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (kurz vzbv) versuchte die umstrittene Regelung vor dem Landgericht Frankfurt anzufechten. Doch erst das jetzige Berufungsverfahren des vzbv vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main – wo Nintendo of Europe seinen Hauptsitz hat – zog schließlich Konsequenzen nach sich. In der Folge sollen Spielern und potentiellen Kunden in einem entscheidenden Punkt mehr Rechte eingeräumt werden.

🛒  Nintendo Switch Online Mitgliedschaft auf Amazon.de bestellen!

Bisher war es nämlich möglich im Nintendo e-Shop Spiele vorzubestellen und diese auch vor dem Erscheinungstermin herunterzuladen. Eine Stornierung der Vorbestellung war jedoch ausgeschlossen. Normalerweise ist dies innerhalb von 14 Tage nach dem Erwerb ohne Angaben von Gründen möglich. Die Spiele selbst wurden allerdings erst am offiziellen Releasetag von Nintendo per Update freigeschaltet. Die heruntergeladenen Inhalte ließen sich also erst ab diesem Zeitpunkt nutzen. Vorher blieben die so erworbenen Anwendungen für den Benutzer nutzlos.

Empfehlungen der Redaktion
Metal und Videospiele: Warum ist das ein so guter Mix?

Diese Sperre der Anwendungen sei auch der entscheidende Punkt gewesen die Verweigerung des Widerrufsrechts zu kippen, wie das Gericht erklärte. Da die Spieler somit bis zum Release nicht auf das erworbene Produkt zugreifen können, habe Nintendo laut europäischem Verbraucherschutzrecht auch kein Recht darauf, den Widerruf zu verweigern – selbst dann nicht, wenn die Spiele bereits heruntergeladen wurde. Inzwischen wurde sowohl die norwegische als auch die deutsche Version des e-Shops an das gefällte Urteil angepasst.

teilen
mailen
teilen
Fußball-WM: Deutschland oder Guns N’ Roses?

Wer sowohl laute Gitarrenmusik und Fußball liebt, muss sich in diesem Sommer mitunter entscheiden und klare Prioritäten setzen. Denn die Fußball-WM steht an: Vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 spielen die qualifizierten Nationalmannschaften des Erdballs in Kanada, Mexiko und den Vereinigten Staaten von Amerika um den FIFA-WM-Pokal. Und da in diesem Zeitraum auch einige große Liveshows stattfinden, lohnt es sich, den Spielplan mit dem Konzertkalender abzugleichen. Sweet Fußball O’ Mine Dabei zeigt sich: Um zwei Begegnungen der Elf von Nationaltrainer Julian Nagelsmann geht es auf jeden Fall. Und zwar wäre da einerseits das zweite Gruppenspiel am 20. Juni 2026…
Weiterlesen
Zur Startseite