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Behemoth-Frontmann Nergal erneut freigesprochen

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Behemoth-Vorsteher Adam „Nergal“ Darski klemmt bereits seit Jahren wegen diverser vermeintlicher Missachtungen religiöser und staatlicher Gefühle in den Fängen der polnischen Behörden. Der Black-Metaller, der bereits 2018 Anklagen erhalten hatte, das Staatswappen des Landes im Rahmen der „Republic Of The Unfaithful“-Tournee „beleidigt“ zu haben – dabei wurde das Bildmotiv einer schwarzmetallischen Ästhetik angepasst und als Logo für die Tour präsentiert –, siegte jedoch erneut vor Gericht.

Drei Monate nach der Anklage teilte Nergal auf Instagram mit, dass „alle absurden Anschuldigungen“ gegen ihn „abgewiesen“ worden wären. Im Juli 2020 teilte er jedoch eine neue Nachricht via Social Media, in der er erklärte, dass der Fall wieder aufgenommen worden wäre und die Angelegenheit weiter untersucht werden würde. Ein Experte für Heraldik und Ikonografie stellte damals fest, dass das Artwork der Tournee „ein verzerrtes Bild des polnischen Staatswappens“ enthielt. Das Kunstwerk „beinhaltete Elemente und Symbole, die als satanistisch und antichristlich gelten, mit dem Ziel, Inhalte zu vermitteln, die weit von der historischen und staatlichen Ideologie entfernt sind“, so die Staatsanwaltschaft in Gdańsk.

Der vermeintliche Verstoß

Nergal und Maciej Gruszka, der die Behemoth-Tour online bewarb, wurden der öffentlichen Beleidigung des polnischen Staatswappens angeklagt, worauf eine Höchststrafe von einem Jahr Gefängnis ausgesetzt ist. Ebenfalls angeklagt wurde Rafał Wechterowicz, der Grafiker, der das Behemoth-Artwork entworfen hatte.

Polnische Symbole sind gesetzlich gegen öffentliche Schändung und Beleidigung geschützt. Laut Lexology.com kann jede öffentliche Verwendung, die als schädlich oder beleidigend eingestuft werden könnte, als Straftat angesehen werden – auch im Fall der künstlerischen Bearbeitung eines Symbols.

 Am Freitag (6. Mai 2022) erließ das Bezirksgericht in Danzig ein Urteil in diesem Fall. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei der grafischen Gestaltung des Plakats nicht um eine Abbildung des polnischen Wappens. Richterin Monika Jobska erklärte: „Gegenstand der in Artikel 137 des Strafgesetzbuchs beschriebenen öffentlichen Beleidigung muss unter anderem das Emblem sein. Es handelt sich nicht um eine grafische Gestaltung, die auf einen Adler verweist oder ihm ähnlich ist. Nach dem Gutachten eines Sachverständigen wurde das Design vom Gestalter von Grund auf neu geschaffen und stellt keine Abwandlung des Emblems der Republik Polen dar.“

Das Logo der „Republic Of The Unfaithful“-Tour zeigte einen weißen Adler ohne Krone – hingegen des gekrönten Adlers, der auf dem polnischen Staatswappen zu sehen ist. Anstelle der Krone zierten Hörner das Haupt des Vogels, um den Leib drapierte Wechterowicz Schlangen, Totenköpfe sowie ein umgekehrtes Kreuz. Das Motiv wurde außerdem auf einem roten Hintergrund platziert, sodass die Gesamterscheinung stark an das Nationalwappen Polens erinnerte.

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Ein weiterer Sieg für den Behemoth-Frontmann

Dennoch erklärte die Richterin: „Die auf dem Plakat verwendeten Symbole wurden als dem Glauben zuwiderlaufend verstanden. Für diese Menschen ist der Glaube ein Synonym für das Polentum. Der polnische Staat ist ein säkularer Staat.“ Und fügte hinzu, dass es in diesem Fall nicht um die Verletzung religiöser Gefühle ginge, sondern um staatliche Gefühle.

Am 07. Mai 2022, vergangenen Samstag, äußerte sich Nergal online zu dem Freispruch. In seinem Beitrag schrieb er: „Fuck yeah! Wieder freigesprochen! Das hat vor über drei Jahren begonnen, als einer der PIS-Politiker der Meinung war, dass Behemoth das polnische Nationalemblem mit einem Design beleidigt hätten, das verwendet wurde, um die polnische Etappe unserer Tour zu bewerben. Offensichtlich ist nichts dergleichen passiert. Und es war für alle offensichtlich, außer für die rechten Politiker und ihre Fans. Dennoch leitete die politisierte Staatsanwaltschaft eine Untersuchung ein und beschuldigte uns der Beleidigung des polnischen Wappens.

Vor drei Jahren fand die erste Gerichtsverhandlung statt. Am Ende gewannen wir und wurden alle freigesprochen. Dann legte der Staatsanwalt Berufung ein und das Berufungsgericht verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an die erste Instanz zurück. Und jetzt wurden wir wieder freigesprochen! Aber es geht weiter, also drückt uns die Daumen. Immerhin ist es die zweite gewonnene Schlacht in Folge!“

Nergal bedankte sich außerdem bei der Richterin für ihre „faire, aufgeschlossene und vernünftige“ Haltung „in solch seltsamen Zeiten“. Im weiteren Verlauf schrieb er: „Kunst und Logik gegen religiösen Fanatismus 3:0.“ Cheers!

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